Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist das Wetter: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Gefahr, dass ein Waldbrand ausbricht, ist deshalb sehr hoch. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze. Es ist untersagt, Feuer im Wald oder auch nur in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand zu machen. Das gilt auch für mitgebrachte Grillgeräte oder Fackeln. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig verbrannt werden.
Die Behörden warnen zudem vor anderen Gefahren: Wer im Wald unterwegs ist, soll keine Zigaretten aus dem Auto werfen und Glasflaschen wieder mitnehmen, da Scherben wie Brenngläser wirken können. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Man sollte nur auf festen Parkflächen halten, weil heiße Autoteile trockenes Gras entzünden könnten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die komplette Anordnung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung