Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August festgelegt.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, helfen nicht genug, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur mitten im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt. Zudem erinnert das Forstamt an das generelle Rauchverbot im Wald, das ohnehin schon seit dem 1. März gilt. Besonders gefährlich ist es, wenn Zigaretten aus dem Auto geworfen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Parken. Wer sein Auto im trockenen Gras oder Laub abstellt, riskiert, dass heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen. Deshalb dürfen nur die offiziellen Parkplätze genutzt werden. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr über die 112 gerufen werden.
Die genaue Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Ob die Sperrung über den August hinaus verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung