Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund dafür ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Die Behörden warnen, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur im Wald selbst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Das Kreisforstamt bittet die Menschen zudem, besonders vorsichtig zu sein. Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden und Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken können. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist derzeit untersagt. Autos sollen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, damit heiße Fahrzeugteile kein trockenes Gras oder Laub entzünden.
Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 rufen. Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung