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Waldbrandgefahr in Wehingen: Grillen und Feuer verboten

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Wegen großer Hitze und Trockenheit sind im Wald und am Waldrand alle Feuerstellen gesperrt. Die Regelung gilt ab dem 30. Juli.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es im Wald ab sofort verboten, Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung erlassen, die am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Vorerst gilt das Verbot bis zum 31. August.

Der Grund für die Sperrung ist das Wetter. In den nächsten Tagen werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Da es in den vergangenen Wochen kaum geregnet hat, ist der Wald stark ausgetrocknet. Die Gefahr von Waldbränden ist deshalb sehr hoch. Zwar sind einige kurze Regenschauer angekündigt, doch diese reichen nicht aus, um die Lage wirklich zu entspannen.

Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze im Wald, sondern gilt auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit Grillgeräten oder Fackeln hantiert, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Wer im Wald parkt, sollte nur die offiziellen Flächen nutzen, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.

Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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