Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Grund dafür ist die gefährliche Wetterlage: Die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad, während es in den letzten Wochen kaum geregnet hat. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet.
Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Grillplätze, sondern für alle Feuerstellen im Wald sowie in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Auch mitgebrachte Grills oder Fackeln sind dort nicht erlaubt. Die Behörden betonen, dass kurze Regenschauer in den nächsten Tagen nicht ausreichen, um die Waldbrandgefahr zu senken. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August befristet.
Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind. Es ist streng verboten, Zigaretten aus dem Auto zu werfen oder Gartenabfälle wie Reisig und Äste zu verbrennen. Zudem sollen Autos nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung