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Wehingen: Gewerbegebiet wird erweitert und Bauplatz verkauft

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Der Gemeinderat von Wehingen hat wichtige Entscheidungen zu neuen Gewerbeflächen, einem Bauplatz für eine junge Familie und dem Friedhof getroffen.

In der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2026 standen mehrere Bauvorhaben auf der Tagesordnung. Ein Gewerbebetrieb im Gebiet „Am Landenbach“ soll erweitert werden. Damit das klappt, muss der Bebauungsplan geändert werden. Das Planungsbüro Hermle aus Gosheim hat den Ablauf vorgestellt. Zuerst werden nun die Fachbehörden angehört, was mindestens 30 Tage dauert. Im September soll der Gemeinderat dann über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden. Wenn alles glattläuft, gibt es im November oder Dezember den finalen Beschluss. Geplant ist ein Gewerbegebiet mit einer maximalen Wandhöhe von 15 Metern.

Positive Nachrichten gibt es für eine junge Familie: Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Bauplatz „Am Sägewasen“ (Flurstück Nr. 5449) zu verkaufen. Der Preis liegt bei 69 Euro pro Quadratmeter.

Nicht jedes Grundstück will die Gemeinde kaufen. Landwirtschaftliche Flächen in den Gewannen „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“ wurden angeboten. Da es sich dabei aber um geschützte Biotope handelt, die nicht für Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können, lehnte der Rat den Kauf ab.

Auf dem Friedhof gab es einen besonderen Fall. Hinterbliebene beantragten, ein Doppelgrab komplett mit einer Steinplatte abzudecken. Eigentlich erlaubt die Satzung bei Sargbestattungen nur eine Abdeckung von zwei Dritteln der Fläche. Da die Familie nicht mehr in Wehingen wohnt und die Pflege so schwierig ist, machte der Gemeinderat eine Ausnahme und stimmte dem Antrag zu. Zudem wird bei den Pfarrgräbern eine Stele mit den Namen und Daten der ehemaligen Pfarrer aufgestellt, da die alten Grabsteine kaum noch lesbar sind.

Weitere Themen waren die Erschließung des Gebiets „Hinter den Häusern“, die wegen der schlechten Haushaltslage erst einmal aufgeschoben wird, sowie die Zustimmung zum Dachbodenausbau im Flachenweg.

Zuletzt gab es gute Nachrichten bei den Finanzen: Die Gemeinde Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) muss keine Zahlungen für den Schullastenausgleich an die Stadt Tuttlingen leisten, da zu wenige Schüler aus dem Ort dort zur Schule gingen. Die Einschränkungen bei der Gartenbewässerung bleiben hingegen vorerst bestehen, um Trinkwasser zu sparen.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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