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Wehingen: Gewerbegebiet wird erweitert und Bauplatz verkauft

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Der Gemeinderat von Wehingen hat über neue Baupläne, Grundstückskäufe und eine Ausnahme bei der Grabpflege entschieden.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) tut sich im Gewerbegebiet „Am Landenbach“. Ein dort ansässiger Betrieb möchte wachsen und erweitern. Deshalb hat der Gemeinderat am 27. Juli 2026 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Zuerst werden nun die Fachbehörden angehört, was mindestens 30 Tage dauert. Da gerade Urlaubszeit ist, könnte es noch etwas länger dauern. Im September sollen die Ergebnisse besprochen werden, damit im November oder Dezember die endgültige Satzung beschlossen werden kann. Geplant ist ein Gewerbegebiet mit einer maximalen Wandhöhe von 15 Metern.

Nicht jedes Projekt im Ort bekommt jedoch grünes Licht. Die Erschließung des Gebiets „Hinter den Häusern“ muss vorerst warten. Bürgermeister Reichegger erklärte, dass die aktuelle Haushaltslage keine Mittel zulässt. Erst wenn die Finanzen der Gemeinde wieder besser aussehen, wird die Planung fortgesetzt.

Bei den Grundstücken gab es zwei unterschiedliche Entscheidungen. Landwirtschaftliche Flächen in den Gewannen „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“ wollte die Gemeinde nicht kaufen. Da es sich um geschützte Biotope handelt, bringen sie für den Naturschutz keinen Mehrwert.

Positive Nachrichten gibt es für eine junge Familie: Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Bauplatz „Am Sägewasen“ (Flurstück Nr. 5449) zu verkaufen. Der Preis liegt bei 69 Euro pro Quadratmeter.

Besonders diskutiert wurde ein Antrag zur Grabpflege auf dem Friedhof. Ein Angehöriger wollte ein Doppelgrab komplett mit einer Steinplatte abdecken, da die Familie nicht mehr im Ort wohnt und die Pflege zu schwerfällt. Eigentlich erlaubt die Satzung das nicht, doch der Gemeinderat machte eine Ausnahme und stimmte dem Wunsch zu. Gleichzeitig wird nun eine Stele mit den Namen der ehemaligen Wehinger Pfarrer geplant, statt die alten Grabsteine aufwendig zu erneuern.

Zudem gibt es gute Nachrichten für die Gemeindekasse: Wehingen muss keine Zahlungen für den Schullastenausgleich an die Stadt Tuttlingen leisten, da zu wenige Schüler aus dem Ort dort zur Schule gingen. Wer jedoch Wasser spart, muss weiterhin vorsichtig sein. Die Einschränkungen bei der Bewässerung bleiben vorerst bestehen. Die Gemeinde ist hierzu in Gesprächen mit dem Zweckverband Hohenberggruppe.

Weitere Details zu den geplanten Markierungen vor dem Kaufhaus Merkt oder dem Belag der Glasfaser-Baustellen folgen, sobald die entsprechenden Angebote und Informationen vorliegen.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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