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Wehingen: Gewerbegebiet wächst und Bauplatz geht an junge Familie

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Der Gemeinderat von Wehingen hat wichtige Entscheidungen zu neuen Gewerbeflächen und Grundstücksverkäufen getroffen. Auch über eine Ausnahme bei der Friedhofssatzung wurde beraten.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) soll ein Gewerbebetrieb erweitern. Damit das klappt, muss der Bebauungsplan „Am Landenbach – 1. Erweiterung“ geändert werden. Der Gemeinderat hat bereits zugestimmt, das Verfahren zu starten. Geplant ist ein Gewerbegebiet, in dem Gebäude bis zu 15 Meter hoch sein dürfen. Die Bürger sollen frühzeitig beteiligt werden. Wenn alles nach Plan läuft, könnte der endgültige Beschluss im November oder Dezember fallen.

Ein positives Signal gibt es für eine junge Familie: Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, einen Bauplatz im Gebiet „Am Sägewasen“ zu verkaufen. Der Preis für das Grundstück liegt bei 69 Euro pro Quadratmeter.

Nicht jeder Grundstückskauf wurde jedoch befürwortet. Die Gemeinde wollte eigentlich landwirtschaftliche Flächen in den Gebieten „Unterm Tann“ und „Lindenäcker“ kaufen. Da es sich dabei aber um geschützte Biotope handelt, die für Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen nicht geeignet sind, hat der Rat gegen den Kauf gestimmt.

Diskutiert wurde auch über die Grabpflege auf dem Friedhof. Eine Familie, die nicht mehr im Ort wohnt, wollte ein Doppelgrab komplett mit einer Steinplatte abdecken, um die Pflege zu erleichtern. Eigentlich erlaubt die Satzung das nicht. Da viele Angehörige heute weit weg wohnen und professionelle Gärtner teuer sind, machte der Gemeinderat eine Ausnahme und stimmte dem Antrag zu.

Zudem gibt es Neuigkeiten zu den Pfarrgräbern. Anstatt alte Grabsteine zu erneuern, wird nun eine Stele mit den Namen und Daten der Wehinger Pfarrer aufgestellt. Hierfür werden derzeit Angebote von Steinmetzen eingeholt.

Einige Projekte müssen hingegen warten. Die Erschließung des Gebiets „Hinter den Häusern“ wird wegen der aktuellen Finanzlage der Gemeinde vorerst aufgeschoben.

Kurze Infos aus der Verwaltung: Die Gemeinde muss keine Zahlungen für den Schullastenausgleich an die Stadt Tuttlingen leisten. Die Einschränkungen bei der Trinkwasser-Bewässerung bleiben jedoch vorerst bestehen. Hierzu gibt es weitere Gespräche mit dem Wasserversorger.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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