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Waldbrandgefahr: Grillen und Feuer in Wehingen verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen der extremen Hitze und Trockenheit sind die Grillstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab sofort.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Auch die offiziellen Grillstellen sind gesperrt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund ist das Wetter: Es war in den letzten Wochen viel zu trocken und die Böden sind komplett ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr für Waldbrände extrem hoch. Ein paar kurze Regenschauer, die vielleicht noch kommen, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Grillplätze, sondern für alle Arten von offenem Feuer. Wer mit einem eigenen Grill in den Wald geht oder Fackeln benutzt, macht sich strafbar. Das Verbot gilt zudem in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.

Das Forstamt warnt außerdem vor anderen Gefahren. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Zudem sollten Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasscherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken. Wer Müll im Wald hinterlässt, riskiert einen Brand.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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