Warlitz: Neue Kostenregeln für die Kita
Die Gemeindevertretung von Warlitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) hat bei ihrer Sitzung am 20. August 2026 die Regeln für die Nutzung der örtlichen Kindertagesstätte geändert. Dabei geht es vor allem darum, wer die Kosten für die Betreuung übernimmt und wann Eltern selbst in die Tasche greifen müssen.
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Bedarfsfeststellung. Wenn diese nicht vorliegt oder vom Jugendhilfeträger aberkannt wird, müssen die Eltern die Mehrkosten selbst bezahlen. Das betrifft vor allem die Differenz zwischen einem Teilzeitplatz, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht, und einem Ganztagsplatz.
Besonders teuer wird es bei Doppelanmeldungen. Wenn ein Kind in mehreren Kitas angemeldet ist und der Landkreis deshalb die Zahlung der Platzkosten verweigert, tragen die Eltern die Kosten komplett selbst. Die Beträge sind dabei deutlich gestaffelt. In der Kinderkrippe kostet ein Halbtagsplatz 786,66 Euro, Teilzeit 1.114,98 Euro und ein Ganztagsplatz satte 1.525,37 Euro.
Im Kindergarten fallen geringere Kosten an: Hier liegt der Preis für einen Halbtagsplatz bei 492,22 Euro, für Teilzeit bei 673,31 Euro und für die Ganztagsbetreuung bei 944,95 Euro.
Die neuen Regeln gelten rückwirkend zum 1. Juli 2026. Die Bekanntmachung wurde am 25. August 2026 veröffentlicht. Eltern, die Fragen zu ihrem konkreten Fall haben, sollten sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Quelle: Moraas – zur Originalmeldung