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Gammelin: Neue Kosten für Hort-Plätze festgelegt

In der Gemeinde Gammelin ändern sich die Regeln für die Bezahlung der Kindertagesstätte. Wer keinen staatlichen Anspruch hat, muss nun für den Hort bezahlen.

Die Gemeindevertretung von Gammelin (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) hat bei ihrer Sitzung am 20. August 2026 neue Regeln für die Nutzung der Kindertagesstätte beschlossen. Dabei geht es vor allem darum, wer die Kosten für die Betreuung trägt.

Normalerweise übernimmt der Staat die Kosten, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Wenn diese Bestätigung aber fehlt oder vom Jugendamt wieder zurückgenommen wird, müssen die Eltern selbst ran. In diesem Fall kostet ein Hort-Platz für vier Stunden Betreuung nun 277,69 Euro.

Ähnlich sieht es bei sogenannten Doppelanmeldungen aus. Wenn ein Kind in mehreren Kitas angemeldet ist und der Landkreis sich weigert, die Kosten zu übernehmen, müssen die Sorgeberechtigten die Summe ebenfalls selbst zahlen. Auch hier liegt der Betrag für den Hort bei 277,69 Euro für vier Stunden.

Die neue Regelung gilt nicht erst ab jetzt, sondern wurde rückwirkend zum 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Die offizielle Bekanntmachung erfolgte am 25. August 2026 durch die Bürgermeisterin.

Quelle: Moraas – zur Originalmeldung

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