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Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen

Wer im Moorwald neue Wege baut, um Holz abzutransportieren, braucht oft eine Erlaubnis. Das Landratsamt warnt vor falschem Material.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen einige neue Wege. Doch gerade in Moorbereichen gibt es dabei strenge Regeln. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für gesetzlich geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in diese Entscheidung einbezogen.

Ob ein Weg erlaubt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass Moorwälder einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.

Beim Bau muss auf das richtige Material geachtet werden. In sehr nassen Bereichen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an, die man später wieder entfernen kann. In Übergangszonen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, in trockeneren Abschnitten auch Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Stoffe sind im Moor streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall verwendet werden.

Waldbesitzer können sich auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de informieren. Kontaktdaten zum Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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