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Waldwegebau im Moor: Diese Regeln gelten jetzt

Wer in Moorwäldern neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer zusetzen. Dafür werden oft neue Wege in den Wald gebaut. Doch gerade in Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Experten prüfen, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Schutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.

Je nach Boden gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen kommen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel infrage. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Einige Materialien sind absolut tabu: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Bauschutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge sind komplett verboten.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder über das Landratsamt Ostallgäu unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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