Waldwegebau im Moor: Diese Regeln gelten für Besitzer
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorbereichen darf man nicht einfach loslegen. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Experten schauen sich den Standort und die Dicke des Moors genau an. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewitzwirtschaft wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk dem Boden schaden kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.