Waldwegebau im Moor: Diese Regeln gelten für Besitzer
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wegebau nur dazu genutzt wird, um Abfall loszuwerden.
Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen helfen sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich also unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.