Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Im Sommer wollen viele Waldbesitzer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei strenge Regeln. Wer Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Land will verhindern, dass Moorwälder einfach zur Entsorgung von Abfällen genutzt werden.
Beim Bau muss auf das richtige Material geachtet werden. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Ziegel oder Ton-Dachplatten mit Geovlies funktionieren. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Stoffe sind jedoch streng verboten: Kies ist nicht erwünscht, da der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer dürfen auf keinen Fall in den Moorboden gelangen. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.