Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer ein großes Problem sind. Dafür planen sie oft neue Waldwege. Doch gerade in Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für gesetzlich geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Dabei werden oft auch die untere Naturschutzbehörde sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) dazugeholt.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen nur dazu genutzt werden, um Abfall im Wald loszuwerden.
Beim Bau gibt es verschiedene Möglichkeiten: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangszonen können unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies helfen, während in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel ohne Vlies funktionieren. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind jedoch streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder über das Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.