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Lamerdingen: Diese Termine gelten für Steuern und Gebühren

Wer in Lamerdingen wohnt oder dort ein Geschäft führt, muss auf die Zahlungstermine für kommunale Abgaben achten.

Die Gemeinde Lamerdingen (Landkreis Ostallgäu, Bayern) hat die Termine für die Zahlung von Steuern und Gebühren festgelegt. Die Bürger müssen darauf achten, die Beträge rechtzeitig zu überweisen.

Der erste wichtige Termin ist der 15. Februar. Bis dahin müssen die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer als Jahresbetrag sowie die Vorauszahlung für die Müllgebühren bezahlt werden. Am 15. März folgen dann die Vorauszahlungen für Wasser und Kanal.

Im weiteren Jahresverlauf gibt es weitere Fristen: Am 15. Mai sind wieder die Grund- und Gewerbesteuer als Vorauszahlung fällig. Am 15. Juni folgen erneut die Gebühren für Wasser und Kanal. Ein besonderer Termin ist der 1. Juli, an diesem Tag muss der Jahresbetrag für die Grundsteuer gezahlt werden.

Am 15. August sind erneut Vorauszahlungen für Grund- und Gewerbesteuer fällig, gefolgt von den Wasser- und Kanalgebühren am 15. September. Zum Ende des Jahres gibt es noch zwei Termine: Am 15. November müssen die Grund- und Gewerbesteuer sowie Pachten bezahlt werden. Den Abschluss bildet der 15. Dezember mit der Vorauszahlung für Wasser und Kanal.

Um die Termine nicht zu vergessen, bittet die Gemeinde um ein SEPA-Lastschriftmandat für alle wiederkehrenden Zahlungen. Das Mandat muss im Original eigenhändig unterschrieben werden. Die Bewohner sollen das Dokument dann an die Gemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft senden.

Quelle: Lamerdingen – zur Originalmeldung

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