Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer ein großes Problem sind. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorwäldern ist das nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in den Prozess einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Experten schauen sich den genauen Standort an, prüfen wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Maßnahmen nur dazu genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.
Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Bau. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen funktionieren unlackierte Ton-Dachplatten, eventuell mit einem Geovlies. In trockeneren Abschnitten reichen oft reine Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind hingegen streng verboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktinfos zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.