Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das aber nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Zonen. Da die meisten Moorwälder dazu gehören, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bauen. In sehr nassen Ecken eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Bereichen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel helfen. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und rein ist.
Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Auch Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich deshalb unbedingt mit den Behörden abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.