Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um dem Borkenkäfer entgegenzuwirken. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das betrifft vor allem geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder in diese Kategorien fallen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Je nach Fall schalten sich auch die Naturschutzbehörde oder das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Schutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk dem sauren Boden schadet. Beton, Bauschutt oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Bodenfeuchtigkeit verschiedene Lösungen: In sehr nassen Bereichen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt (Landkreis Ostallgäu) finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.