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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer in Moorwäldern neue Wege baut, um befallenes Holz abzutransportieren, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Behörden.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um dem Borkenkäfer Einhalt zu bieten. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorbereichen darf man nicht einfach loslegen. Wer dort Fremdmaterial einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das liegt daran, dass viele Moorwälder zu geschützten Biotopen oder sogenannten FFH-Gebieten gehören. In diesen Flächen ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Je nach Fall schalten die Behörden auch die untere Naturschutzbehörde oder das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Experten prüfen dabei den genauen Standort, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Projekte nur dazu genutzt werden, um illegal Abfall im Wald zu entsorgen.

Beim Material gibt es strenge Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Nässe gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen sind unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel eine Option.

Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder über das Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Baisweil – zur Originalmeldung

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