Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen. Dafür planen sie oft neue Wege. In Moorbereichen ist das jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick das Moor ist und welches Material genutzt wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Bitumen oder Schutt aus Abrissarbeiten sind komplett verboten. Erlaubt ist nur sortenreines, unbehandeltes Material. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.