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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer in Moorbereichen neue Waldwege baut, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Naturschutzbehörden.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Wege benötigt. Doch gerade in Moorwäldern ist das nicht einfach so erlaubt. Wer hier Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazugehören, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewitzwirtschaft wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.

Je nach Boden gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel funktionieren. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.

Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Auch Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit dem Bau beginnen.

Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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