Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um die Borkenkäfer-Situation in den Griff zu bekommen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorwäldern ist beim Bau Vorsicht geboten.
In geschützten Gebieten, wie den sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebieten, darf man nicht einfach Material in den Boden einbringen. Das ist genehmigungspflichtig. Wer hier einen Weg plant, muss das Vorhaben vorab beim Landratsamt (Landkreis Ostallgäu, Bayern) anzeigen. Zuständig ist dort die Abteilung für Abfallwirtschaft. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Baumaßnahmen zur bloßen Abfallbeseitigung genutzt werden.
Beim Material gibt es klare Verbote: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt ist nur unbehandeltes, sortenreines Material. Je nach Nässe gibt es verschiedene Lösungen. In sehr nassen Bereichen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de.