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Waldwege im Moor: Diese Regeln gelten beim Bau

Wer in Moorbereichen neue Waldwege bauen will, muss vorsichtig sein. Ohne Genehmigung drohen Probleme mit den Naturschutzbehörden.

Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorwäldern darf man nicht einfach loslegen. Wer Fremdmaterial in den Boden einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.

Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH-Gebiete oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.

Ob ein Weg erlaubt wird, wird immer im Einzelfall geprüft. Dabei schauen die Experten auf den genauen Standort, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur genehmigt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist streng verboten.

Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bauen. In sehr nassen Bereichen eignet sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen kommen unlackierte Ton-Dachplatten mit einem speziellen Vlies infrage. In trockeneren Teilen des Waldes reichen oft reine Ton-Ziegel aus.

Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich deshalb unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder beim Landratsamt Ostallgäu (Landkreis Ostallgäu, Bayern) unter www.landkreis-ostallgaeu.de.

Quelle: Friesenried – zur Originalmeldung

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