Waldshut-Tiengen: 70-Jähriger nach Streit mit jungem Mann gestorben
Es geschah am Donnerstagnachmittag, dem 9. Juli 2026, gegen 16:15 Uhr. Im Gewann Bannschachen (Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg), in der Gegend zwischen der Wutach und dem Rhein, wurde ein 70-jähriger Mann gefunden. Er war schwer verletzt. Die Rettungskräfte mussten ihn mit einem Hubschrauber schnellstmöglich in eine Klinik fliegen.
Fast zeitgleich gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Zeugen hatten einen jungen Mann gesehen, der ein blutiges T-Shirt trug. Die Beamten starteten sofort eine große Fahndungsaktion. Gegen 18 Uhr konnten sie einen 20-Jährigen in der Nähe des Landratsamtes finden und vorläufig festnehmen. Er trug ebenfalls ein blutiges T-Shirt.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen waren der ältere Mann und der junge Mann zusammen unterwegs. Aus Gründen, die noch völlig unklar sind, gerieten die beiden in Streit. Dabei erlitt der 70-Jährige seine schweren Verletzungen. Der junge Mann wurde später in einer Fachklinik untergebracht.
Am Samstag, den 25. Juli 2026, starb der Mann schließlich im Krankenhaus. Nun soll eine Obduktion genau zeigen, ob die Verletzungen aus dem Streit direkt zu seinem Tod geführt haben. Die Polizei sucht zudem nach Menschen, die die beiden Männer am Nachmittag im Bereich Bannschachen gesehen haben oder Hinweise zu dem jungen Mann mit dem blutigen Shirt geben können. Erreichbar ist das Kriminalkommissariat unter der Telefonnummer 07741 8316 0.
Ein weiterer Vorfall könnte eine Rolle spielen: Bereits am 13. Juni 2026 kam es gegen 16 Uhr im Sulzerring in Tiengen zu einem Streit zwischen dem 70-Jährigen und einer bisher unbekannten Person. Auch damals musste der Mann ins Krankenhaus. Die Ermittler prüfen nun, ob es einen Zusammenhang zwischen diesem früheren Vorfall und dem tödlichen Ereignis gibt. Wer Beobachtungen zum Streit im Sulzerring gemacht hat, wird ebenfalls gebeten, sich zu melden.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und das Kriminalkommissariat ermitteln wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Justiz. Es gilt die Unschuldsvermutung.