Waldbrandgefahr in Wehingen: Grillen im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht, die am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund für das Verbot ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die kurzen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze. Es ist untersagt, Feuer im Wald oder auch nur innerhalb von 100 Metern zum Waldrand zu machen. Das gilt auch für mitgebrachte Grills oder Fackeln. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle, wie zum Beispiel Reisig und Äste, verbrannt werden.
Die Behörden warnen zudem vor anderen Gefahren. Da vom 1. März bis zum 31. Oktober ohnehin ein Rauchverbot im Wald gilt, dürfen Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Flächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr über die 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Ob die Sperrung über den 31. August hinaus verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung