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Waldbrandgefahr: Grillen und Feuer in Wehingen verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind im gesamten Landkreis Tuttlingen die Grillstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab dem 30. Juli.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es im Wald ab sofort verboten, Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht, die am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Vorerst gilt das Verbot bis zum 31. August.

Der Grund für die harte Maßnahme ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden im Wald extrem ausgetrocknet. Die Experten sagen, dass auch kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze im Wald. Es ist untersagt, Feuerstellen im Wald zu nutzen oder innerhalb von 100 Metern zum Waldrand Feuer zu machen. Das gilt auch für mitgebrachte Grillgeräte oder Fackeln. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Behörden die Verstöße als Ordnungswidrigkeit werten.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald unterwegs ist, sollte keine Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Heiße Auspuffrohre können trockenes Gras oder Laub sofort entzünden. Deshalb dürfen Autos nur auf den offiziellen Parkflächen stehen. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da diese wie Brenngläser wirken können.

Zusätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen, wie Reisig oder Ästen, derzeit nicht erlaubt. Sollte es trotz aller Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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