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Wahlen in Barth: So funktioniert die Briefwahl

Am 20. September 2026 finden in Barth die Landtags- und Bürgermeisterwahl statt. Die Gemeinde informiert jetzt über die Regeln für die Briefwahl und den Wahltag.

Wer am 20. September 2026 in Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern) wählen geht, muss nicht unbedingt seine Wahlbenachrichtigung dabei haben. Ein Personalausweis reicht im Wahllokal aus. Das Gleiche gilt für alle, die im Briefwahllokal ihre Unterlagen beantragen wollen.

Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Das geht mit dem Formular auf der Benachrichtigungskarte, per E-Mail an [email protected] oder über den QR-Code auf der Karte. Wer möchte, kann den Antrag auch formlos schriftlich stellen. Wichtig ist: Per Telefon kann man die Unterlagen nicht beantragen.

Alternativ können Wahlberechtigte ihre Unterlagen vom 31. August bis zum 18. September 2026 persönlich im Briefwahlbüro des Amtes Barth abholen und dort direkt wählen. Das Büro ist montags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet, wobei es montags und donnerstags nachmittags von 13:30 bis 16 Uhr und freitags nur vormittags geht. Dienstags ist von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr geöffnet, mittwochs von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr.

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens 20. September 2026 um 18 Uhr im Amt Barth eingegangen sein. Man kann sie kostenlos per Post schicken oder direkt in den Zentralbriefkasten im Teergang 2 in 18356 Barth einwerfen.

Bei der Bürgermeisterwahl gibt es eine Besonderheit: Falls es zu einer Stichwahl am 4. Oktober 2026 kommt, erhalten alle, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, diese automatisch zugeschickt. Ein neuer Antrag ist dann nicht nötig. Die Unterlagen für die Stichwahl müssen ebenfalls bis 18 Uhr am Wahltag im Amt sein.

Für weitere Fragen ist das Amt unter der Telefonnummer 038231/37161 erreichbar.

Quelle: Bartelshagen II b. Barth – zur Originalmeldung

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