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Waffenhandel: Razzien in Berlin und Hamburg

Die Polizei hat gegen ein Netzwerk aus Waffenhändlern geschlagen. Bei Durchsuchungen in der Hauptstadt und in Hamburg fanden Beamte Schusswaffen, Gold und viel Bargeld.

Rund 240 Polizisten und Zollbeamte waren am Dienstag gleichzeitig im Einsatz. Sie suchten zwölf verschiedene Orte in Berlin und Hamburg ab. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Netzwerk, das illegal mit Waffen gehandelt haben soll. Insgesamt sechs Menschen im Alter von 40 und 66 Jahren stehen im Visier der Ermittler.

In Hamburg fanden die Beamten drei scharfe Schusswaffen und etwa 1.000 Patronen. Zwei der Waffen waren zwar legal registriert, wurden aber trotzdem mitgenommen, um zu prüfen, ob die Besitzer die Regeln eingehalten haben. Die dritte Waffe war komplett illegal. Zudem sicherten die Beamten dort 6.000 Euro in bar.

Besonders viele Funde gab es in Berlin. In Geschäftsräumen in Moabit (Berlin) entdeckten die Beamten drei scharfe Schusswaffen und Munition. Aber auch andere Waren stapelten sich dort: Die Polizei fand rund 1.700 Kilogramm Wasserpfeifentabak, der wohl nicht versteuert wurde. Außerdem wurden 500 Vapes, 135 Dosen Nikotinbeutel und 16 Packungen Snus mitgenommen. In den Räumen lagen zudem über 100 Blankokennzeichen, ein Elektroimpulsgerät, ein Handy und gefälschte Markenartikel. Die Beamten nahmen dort rund 36.000 Euro Bargeld mit.

Ein weiterer Tatverdächtiger, ein 40-Jähriger, stand ebenfalls im Fokus. In seinem Berliner Geschäft fanden die Ermittler drei weitere scharfe Schusswaffen. In seiner Wohnung entdeckten die Beamten Goldbarren, Munition und eine Summe von rund 84.000 Euro in bar. In einer Laube, die der Mann ebenfalls nutzte, fanden die Polizisten noch einmal 850 scharfe Patronen.

Insgesamt beschlagnahmte die Polizei sieben illegale scharfe Schusswaffen, eine riesige Menge an Munition und Bargeld im sechsstelligen Bereich. Die Menschen, die bei den Razzien angetroffen wurden, konnten nach den Maßnahmen wieder gehen.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamts Berlin und der Staatsanwaltschaft dauern an. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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