Berlin: Wahlausschuss weist Beschwerden aus Spandau zurück
In Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) hat der Landeswahlausschuss über zwei Beschwerden entschieden. Es ging dabei um Entscheidungen des Bezirkswahlausschusses aus Spandau. Beide Beschwerden waren fast identisch geschrieben.
Der Ausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Stephan Bröchler wies die Anträge jedoch zurück. Der Grund dafür ist rechtlicher Natur: Die Menschen, die sich beschwert hatten, waren nicht dazu berechtigt. Wer einen Wahlvorschlag einreicht und dieser abgelehnt wird, darf sich zwar beschweren. In diesem Fall wollten die Leute aber die Zulassung von anderen Kandidaten anfechten. Das ist gesetzlich nicht erlaubt, da sie nicht zu den Vertrauenspersonen dieser anderen Vorschläge gehören.
Weitere Beschwerden gab es bei der Sitzung nicht. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist damit erst einmal endgültig. Einzige Ausnahme: Der Verfassungsgerichtshof könnte die Sache noch einmal prüfen.
Die Entscheidungen fallen kurz vor den Berliner Wahlen, die am 20. September 2026 stattfinden. Wer mehr über die Wahlen wissen will, findet Informationen auf der Webseite der Stadt Berlin.