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Waal: Historischer Ortskern steht unter Denkmalschutz

Ensemble Waal Copyright und Urheber siehe Waal

Ein Großteil des alten Ortskerns von Waal ist als Ensemble geschützt. Das bedeutet strenge Regeln für Hausbesitzer, die ihre Fassaden oder Dächer renovieren wollen.

Wer in Waal (Landkreis Ostallgäu) im historischen Zentrum wohnt, muss bei Bauarbeiten besonders aufpassen. Der Ort ist als sogenanntes Ensemble in der Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne alte Häuser geschützt sind, sondern das gesamte Ortsbild erhalten bleiben soll. Sogar Gebäude, die eigentlich keine Einzeldenkmäler sind, gehören dazu, wenn sie das Straßenbild prägen.

Die Grenzen des geschützten Bereichs ziehen sich durch den Ort. Sie beginnen an der Emmenhausener Straße, führen über die Lindenallee, den Passionsweg und den Südring bis hin zur Jengener Straße und dem Gartenweg. Besonders wichtig ist die gesamte Anlage entlang der Singold, von der Jägerhausstraße bis zur Emmenhausener Straße. Auch das Schloss mit seinem Park gehört dazu.

Der Ort hat eine lange Geschichte und wurde bereits im Jahr 890 erwähnt. Man erkennt den alten Kern heute noch an der Kirche St. Nikolaus und der Lage an der Quelle der Singold. Später kam der herrschaftliche Bereich mit dem Schloss hinzu. Viele Gebäude im Ort, wie die Pfarrkirche St. Anna oder das ehemalige Richterhaus in der Singoldstraße, sind Einzeldenkmäler. Aber auch einfache Bauernhäuser oder die ehemalige Schmiede in der Peter-Dörfler-Straße prägen das Bild.

Für die Eigentümer bedeutet dieser Schutz konkrete Auflagen. Wer die Fassade, die Fenster, die Türen oder das Dach verändern will, muss vorher eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Es geht darum, das alte Aussehen zu bewahren. Das heißt: Es müssen oft klassische Putzfassaden, Holzfenster und naturrote Ziegel verwendet werden. Moderne Dinge wie Dachflächenfenster oder Solaranlagen auf dem Dach sind in der Regel nicht erlaubt, außer in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn man sie von der Straße aus nicht sieht.

Auch wer im Garten gräbt oder Leitungen verlegt, muss aufpassen. Da der Ort auch als Bodendenkmal gilt, muss vor jedem Eingriff in den Boden das Landesamt für Denkmalpflege informiert werden.

Es gibt jedoch eine finanzielle Seite: Wer seine Gebäude denkmalgerecht instand setzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen bekommen. Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wurden. Eine einfache Baugenehmigung reicht für die Steuererleichterungen nicht aus.

Quelle: Waal – zur Originalmeldung

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