Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, da die Borkenkäfer Probleme machen. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt. Wer dort Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das gilt vor allem für geschützte Gebiete, wie die sogenannten FFH- oder Natura-2000-Gebiete. Da die meisten Moorwälder dazu zählen, ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt zuständig. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material genutzt wird. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Das Landratsamt will verhindern, dass die Moore einfach als Deponie für Abfälle genutzt werden.
Beim Bau gibt es feste Regeln für das Material. In sehr nassen Bereichen sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll. In Übergangsbereichen können unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies helfen, in trockeneren Teilen reichen oft Ton-Ziegel ohne Vlies. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Dinge sind streng verboten: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk dem sauren Moorboden schadet. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer dürfen auf keinen Fall verwendet werden. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de und weitere Details unter https://www.aelf-kf.bayern.de/.