Viernheim: Neue EU-Regeln für Verpackungen gelten
Ob es die einfache Brötchentüte, ein großer Versandkarton oder die Verpackung für das eigene Produkt ist – für viele Betriebe in Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen) ändern sich jetzt die Regeln. Seit dem 12. August gilt die neue europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR. In Deutschland wurde dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz eingeführt, welches das alte Verpackungsgesetz abgelöst hat.
Das bedeutet für die Unternehmen vor Ort: Sie müssen genau prüfen, welche Rolle sie bei den Verpackungen spielen und welche Pflichten das mit sich bringt. Das betrifft nicht nur die großen Hersteller. Auch Einzelhändler, die Gastronomie, Importeure und Handwerksbetriebe sind betroffen.
Laut Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz bringt die neue Verordnung spürbare Herausforderungen und mehr Papierkram mit sich. Damit die Betriebe den Überblick behalten, weist die Stadt auf kostenlose Beratungen der Kammern hin.
Speziell für das Handwerk gibt es Hilfe: Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bietet am Mittwoch, den 26. August, von 18 bis 19:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar an. Unter dem Titel „Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Handwerksbetrieb“ erklärt Referentin Jette Bachmann von der Eticor GmbH, welche Fristen gelten und was im Alltag zu tun ist. Interessierte können sich dafür online anmelden.
Alle anderen Branchen finden Unterstützung bei der IHK Darmstadt. Auf der Internetseite www.ihk.de/darmstadt gibt es unter dem Thema „Verpackungsentsorgung und Verpackungsrecht“ detaillierte Leitfäden. Dort wird unter anderem erklärt, wie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID funktioniert oder welche neuen Pflichten es bei QR-Codes und Kennzeichnungen gibt.
Die Wirtschaftsförderung rät allen Betrieben, ihr Verpackungsaufkommen schnellstmöglich zu prüfen und die kostenlosen Angebote der Kammern zu nutzen.
Quelle: Viernheim – zur Originalmeldung