Velbert erinnert an Grillverbot in Parks und auf Grünflächen
In Velbert (Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen) ist das Grillen in öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen grundsätzlich verboten. Auch offene Feuer dürfen dort nicht entzündet werden. Die Stadt und die Technischen Betriebe Velbert (TBV) erinnern deshalb noch einmal an diese Regeln. In den Parks stehen zudem Hinweisschilder, die auf das Verbot aufmerksam machen.
Der Grund für die Warnung ist die Trockenheit. Wenn die Böden ausgetrocknet sind, reicht schon ein kleiner Funke aus, um Gras, Laub oder Pflanzen in Brand zu setzen. An heißen Tagen kann sich ein solches Feuer extrem schnell ausbreiten und große Schäden anrichten. Zusätzlich gibt es vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot im Wald.
Um die Natur zu schützen, gibt es klare Regeln: Glasflaschen und Müll dürfen nicht liegen bleiben, da sie durch den sogenannten Linseneffekt Brände auslösen können. Zigaretten oder Glutreste dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Außerdem müssen alle Zufahrten unbedingt freigehalten werden, da sie im Ernstfall als Rettungswege dienen.
Wenn es doch brennt, soll sofort die 112 gewählt werden. Die Anrufer sollten den Brandort so genau wie möglich beschreiben. Bei größeren Feuern wird dringend davon abgeraten, selbst zu löschen. Stattdessen soll man den Gefahrenbereich schnellstmöglich verlassen.
Quelle: Velbert – zur Originalmeldung