Veitsbronn: Drei Sprayer nach Windrad-Aktion geschnappt
Am Samstagabend gegen 20 Uhr passierte es in Veitsbronn (Landkreis Fürth) an der Seckendorfer Straße. Eine Frau beobachtete fünf Menschen, die sich verdächtig an einem Windrad umsahnen und unter dem Turm aufstellten. Einer von ihnen versuchte sogar, mit einem Werkzeug die Tür aufzubrechen, um nach oben zu klettern. Das klappte jedoch nicht.
Stattdessen fingen die Sprayer an, die Außenwand des Windrads zu beschmieren. Die Zeugin filmte zwei der Beteiligten dabei, wie sie mehrere Quadratmeter Fläche mit Farbe besprühten. Als die Polizei eintraf, ließen die Täter die Dosen fallen und rannten in südliche Richtung davon. In der Eile vergaßen sie einen Rucksack mit Werkzeug und weiteren Spraydosen.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und kesselten einen 16-Jährigen in einem Maisfeld ein. Auf seinem Weg durch das Feld warf er noch mehr Spraydosen weg. Obwohl er noch frische Farbe an den Händen hatte, streitete der Jugendliche alles ab.
Da noch weitere Täter im Feld versteckt waren, setzten die Polizisten eine Drohne ein. Erst als die Beamten androhten, einen Hund in das Feld zu schicken, kam ein 23-Jähriger freiwillig heraus. Während die Polizei ihn durchsuchte, klingelte sein Handy. Über die Rufnummer fanden die Ermittler so einen weiteren Verdächtigen. Im Rucksack des Mannes fanden die Beamten zudem ein Skizzenbuch mit verschiedenen Graffiti-Tags.
Da die Gruppe nicht aus der Gegend kam, suchte die Polizei am Bahnhof Siegelsdorf weiter. Dort konnten sie schließlich einen 19-Jährigen festnehmen.
Die drei Verdächtigen wurden auf die Wache gebracht. Bei zwei von ihnen wurden Fingerabdrücke und Fotos für die Akten gemacht. Der 23-Jährige hat keinen festen Wohnsitz, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Person bestimmt hat, die Post für ihn entgegennimmt. Der 16-Jährige wurde an seine Mutter übergeben.
Die Polizei hat nun Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken – zur Originalmeldung