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Untergruppenbach: Wichtige Infos zur Zahlung der Grundsteuer

Die Gemeinde klärt auf, wer bei einem Hausverkauf die Steuer zahlt und wie man die Zahlweise ändern kann.

In der Gemeinde Untergruppenbach (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) gibt es derzeit viele Fragen zur Grundsteuer. Deshalb gibt die Verwaltung nun wichtige Hinweise für die Eigentümer.

Besonders beim Verkauf eines Grundstücks gibt es oft Unklarheiten. Gesetzlich gilt: Wer das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, muss die Grundsteuer für das gesamte Jahr bezahlen. Erst am 1. Januar des nächsten Jahres wird der neue Besitzer in den Unterlagen eingetragen und übernimmt die Zahlungspflicht.

Manche Käufer und Verkäufer machen im Kaufvertrag andere Absprachen. Das ist rechtlich zwar erlaubt, gilt aber nur zwischen den beiden Menschen. Gegenüber der Gemeinde ändert das nichts. Die Steuer muss trotzdem so bezahlt werden, wie es im Bescheid steht und zu den genannten Terminen.

Wer nicht in Raten zahlen möchte, kann die Grundsteuer auch als einen einzigen Jahresbetrag am 1. Juli überweisen. Dafür ist ein Antrag nötig. Dieser muss bis zum 30. September eingereicht werden, damit die Änderung im nächsten Jahr gilt.

Wer ab dem Jahr 2027 Jahreszahler werden möchte, kann den Antrag jetzt stellen. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Untergruppenbach ist Frau Serendan unter der Telefonnummer 07131/7029-39.

Quelle: Untergruppenbach – zur Originalmeldung

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