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Untergruppenbach: Strengere Regeln für Wasserentnahme

Wegen der anhaltenden Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln für die Wasserentnahme. Das betrifft vor allem Brunnen und Quellen im Landkreis.

In Untergruppenbach (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist die Lage der Gewässer kritisch. Es hat zu wenig geregnet, die Wasserstände sind stark gesunken und die Temperaturen steigen. Da in den nächsten Wochen kaum Regen erwartet wird, muss jetzt noch mehr gespart werden.

Das Landratsamt hatte bereits am 25. Juni 2026 die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis zum 30. September 2026 eingeschränkt. Seit dem 18. August 2026 gelten nun noch strengere Regeln.

Ab sofort ist es verboten, Grundwasser aus Quellen, Lauf- und Zierbrunnen oder Wasserzapfstellen zu entnehmen, wenn das Wasser daraus in ein oberirdisches Gewässer fließt. Das gilt auch für Überläufe von Quellfassungen, die in einen Regenwasserkanal münden. Wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf das Wasser weiterhin entnehmen.

Einige Dinge sind von dem Verbot nicht betroffen. Das gilt zum Beispiel für echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird. Ebenfalls erlaubt bleibt die Entnahme, wenn das Wasser in einen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal fließt. Auch die Trinkwasserversorgung und bestimmte Entnahmestellen in Oberheinriet (Obere Hub) und Donnbronn bleiben davon unberührt.

Die Behörden raten dazu, Wasser in regenreichen Zeiten in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es bei Trockenheit nutzen zu können. Wer nicht speichern kann, soll das Regenwasser zumindest versickern lassen, damit das Grundwasser wieder aufgefüllt wird.

Die komplette Verfügung und eine Liste mit häufigen Fragen finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ oder bei „Gewässer und Hochwasserschutz“. Aktuelle Daten zur Lage in ganz Baden-Württemberg gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentrum.

Quelle: Untergruppenbach – zur Originalmeldung

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