Troisdorf: Busfahrer nach Streit brutal angegriffen
Alles begann am Mittwoch gegen 19:20 Uhr in der Brunnenstraße in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen). Ein 32-jähriger Busfahrer aus Köln näherte sich gerade einer Einmündung, als ein Fiat von rechts kam und nach links abbog. Der Busfahrer musste abrupt bremsen. Danach hielten beide Fahrzeuge nebeneinander an. Im Fiat saßen zwei Männer.
Der Beifahrer stieg aus, und es kam zum Streit. Der Busfahrer kritisierte, dass der Fiat-Fahrer zu schnell gefahren sei. Die Männer reagierten aggressiv und beschimpften ihn. Als der Busfahrer anfing, die Situation mit seinem Handy zu filmen, fuhren die beiden Männer erst einmal weg.
Kurz darauf stellte der Busfahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz an der Heerstraße ab. Als er zu seinem Bus zurückkehrte, warteten die beiden Unbekannten dort bereits auf ihn. Der Streit ging weiter. Der Busfahrer wollte nun die Polizei rufen und ging in Richtung des Buseinstiegs.
In diesem Moment wurden die Männer gewalttätig. Sie griffen den Kölner von hinten an und schlugen mit den Fäusten auf seinen Kopf ein. Als der Mann zu Boden stürzte, traten die Angreifer weiter gegen seinen Kopf und seinen Oberkörper. Zudem versuchten sie, ihm das Handy aus der Hand zu reißen.
Ein Zeuge sah den Angriff, schrie laut und rief die Polizei. Erst dadurch ließen die Männer von dem Opfer ab. Sie flüchteten zu Fuß in Richtung der Taubengasse. Der Busfahrer wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei sucht nun nach zwei Männern im Alter von etwa 18 bis 25 Jahren. Beide sind schlank, haben einen Drei-Tage-Bart und trugen schwarze T-Shirts. Einer ist etwa 170 bis 175 cm groß, trug eine schwarze Sporthose, weiße Socken und schwarze Hausschuhe. Der zweite ist etwa 170 bis 180 cm groß und trug eine grüne Jogginghose.
Wer etwas weiß oder den Vorfall beobachtet hat, soll sich unter der Nummer 02241 541-3221 bei der Polizei melden. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis – zur Originalmeldung