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Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden

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In Treuchtlingen gibt es neue Regeln für den Gartenabfall. Das Verbrennen von Holz im eigenen Garten ist nicht mehr erlaubt.

Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) bisher holzige Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt hat, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die entsprechende Verordnung aufgehoben. Das bedeutet: Das Verbrennen von Holz aus Gärten in bebauten Ortsteilen ist nicht mehr gestattet.

Stattdessen müssen die Bewohner ihren Abfall zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 bringen. Dort können Grüngut und holzige Gartenabfälle abgegeben werden. Die Stadt erhebt dafür eine Gebühr von 4 Euro pro Kubikmeter. Das gilt sowohl für das Holz als auch für Grasschnitt oder Laub. Wichtig ist dabei, dass die Leute das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen.

Auch bei den Silofolien gibt es eine Änderung. Bisher konnten diese an verschiedenen Wertstoffhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die Sammlung so nicht mehr sinnvoll ist. Die Folien werden nun als Abfall zur thermischen Verwertung gewertet. Wer sie abgibt, muss dafür 30 Euro pro Kubikmeter bezahlen.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort grundsätzlich nur kleine Mengen von bis zu etwa zwei Kubikmetern abgegeben werden. Wer mehr zu entsorgen hat, muss eine private Entsorgungsfirma beauftragen.

Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich.

Quelle: Treuchtlingen – zur Originalmeldung

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