Treuchtlingen: Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden
Wer in Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) bisher holzige Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt hat, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die entsprechende Verordnung aufgehoben. Der Grund dafür ist, dass die rechtliche Grundlage für solche Regeln in bebauten Ortsteilen weggefallen ist.
Wer seinen Garten aufräumt, kann die Abfälle stattdessen zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 bringen. Das gilt sowohl für holzige Reste als auch für Grasschnitt oder Laub. Die Stadt erhebt dafür eine Gebühr von 4 Euro pro Kubikmeter. Wichtig ist dabei, dass die Bürger das Holz strikt vom restlichen Grüngut trennen.
Auch bei den Silofolien gibt es Änderungen. Früher konnten diese an vielen Wertstoffen-Höfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist nicht mehr möglich, da die Sammlung so nicht mehr sinnvoll ist. Wer Silofolien abgibt, muss nun mit Kosten von 30 Euro pro Kubikmeter rechnen. Die Folien werden nun der thermischen Verwertung zugeordnet.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Deshalb können dort grundsätzlich nur kleine Mengen von bis zu zwei Kubikmetern abgegeben werden. Wer mehr zu entsorgen hat, muss sich direkt an eine Entsorgungsfirma wenden.
Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist die Annahme von 8.30 bis 13.00 Uhr möglich.