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Thüringer Städte fordern mehr Polizei an Silvester

Ordnungsbürgermeister Thüringens mit dem offenen Brief an Innenminister Maier. © Stadt Erfurt Copyright und Urheber siehe Gera

Die Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar schreiben einen offenen Brief an den Innenminister. Sie sagen: Die Ordnungsämter können die Polizei nicht ersetzen.

Die Verantwortlichen für Sicherheit und Ordnung aus fünf Thüringer Städten haben sich zusammengeschlossen. Heike Langguth aus Erfurt, Benjamin Koppe aus Jena, Thomas Lenk aus Gera (Thüringen), Ralf Kirsten aus Weimar und Nadine Luther aus Suhl schrieben gemeinsam einen offenen Brief an Innenminister Georg Maier.

Im Kern geht es um die Silvesternächte. Vor allem der Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik sorgt für Probleme. Die Städte sagen deutlich, dass die Gefahren für die öffentliche Sicherheit zunehmen. Dabei gibt es eine klare Grenze bei den Aufgaben: Wenn es um Straftaten mit Sprengstoffen geht oder wenn echte polizeiliche Gefahrenabwehr nötig ist, ist das Sache der Landespolizei.

Die kommunalen Ordnungsbehörden können zwar Verstöße gegen Abbrennverbote aufschreiben und als Ordnungswidrigkeiten weiterleiten. Aber sie haben weder die Ausbildung noch die rechtlichen Befugnisse und das Personal, um polizeiliche Aufgaben zu übernehmen. Die Verantwortlichen betonen, dass die Erwartungen an die Ordnungsämter in den letzten Jahren gestiegen sind, sie aber keine Lücken füllen können, wenn die Polizei fehlt.

Die Städte fordern nun, dass die landesweite Einsatzplanung für Silvester überprüft wird. Es soll ein gemeinsames Konzept entstehen, das die rechtliche Lage und die Praxis vor Ort berücksichtigt. Zudem wollen sie verhindern, dass die Ordnungsämter für Sicherheitsmängel verantwortlich gemacht werden, die eigentlich in den Bereich der Polizei fallen.

Jetzt geht es konkret um die Vorbereitung für den Jahreswechsel 2026/2027. Die fünf Städte erwarten vom Innenministerium eine frühzeitige und klare Antwort, wie die Absicherung in dieser Nacht aussehen soll.

Quelle: Gera – zur Originalmeldung

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