Thüringen: Tausende Blitzer-Fälle bei europaweiter Speed-Aktion
Zwischen dem 3. und 9. August 2026 war die Thüringer Polizei auf großer Jagd nach Rasern. Knapp 600 Beamtinnen und Beamte haben an der europaweiten Aktion namens "Speed" teilgenommen. Die Polizisten haben im gesamten Freistaat Kontrollstellen aufgebaut. Besonders oft standen sie dort, wo viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, zum Beispiel vor Schulen oder Kindergärten.
Insgesamt haben die Beamten 107.746 Fahrzeuge kontrolliert. Bei etwa 6 Prozent der Fahrer gab es Probleme mit dem Tempo. Das sind insgesamt 6.605 Verstöße. Mehr als die Hälfte dieser Fälle wurden durch automatische Anlagen wie Tunnelketten oder mobile Blitzer erfasst. Die meisten Fahrer waren nur leicht zu schnell und müssen nun ein Verwarnungsgeld oder eine geringe Buße zahlen.
Einige Fahrer waren jedoch extrem schnell unterwegs. In Nordhausen (Thüringen) wurde an der B 85 am Südhang ein Fahrer geblitzt, der außerorts 122 km/h fuhr, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren. Auf der B 4 bei der Ortsumfahrung Sondershausen raste ein anderer Fahrer mit 180 km/h durch die Gegend, wo eigentlich 100 km/h gelten.
Auch im Bereich Erfurt (Thüringen) gab es heftige Verstöße. Auf der B 4 bei Andisleben wurde jemand mit 124 km/h bei erlaubten 70 km/h gemessen. In Straußfurt, ebenfalls an der B 4, waren es 102 km/h statt 70 km/h. Besonders dreist war ein Fahrer in Weißensee: In der Günstedter Straße raste er innerorts mit 88 km/h durch die Straßen, obwohl dort nur 50 km/h erlaubt sind.
Die Verteilung der Verstöße über das Land zeigt, dass vor allem auf den Autobahnen viele Blitzer ausgelöst wurden. Dort gab es 3.598 Fälle. In den Städten und Landkreisen waren die Zahlen niedriger: In Gotha 733, in Gera 599, in Erfurt 528, in Nordhausen 455, in Jena 364, in Suhl 160 und in Saalfeld 142 Verstöße.
Die Polizei betont, dass nicht nur dauerhaft zu schnelles Fahren gefährlich ist. Auch plötzliches Beschleunigen führt oft zu schweren Unfällen. Die Beamten rufen deshalb alle Fahrer dazu auf, ihr Tempo an die Straße und das Wetter anzupassen.
Ob und inwieweit sich die Fahrer mit den extremen Geschwindigkeiten strafbar gemacht haben, klärt nun die zuständige Behörde. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Landespolizeidirektion Thüringen – zur Originalmeldung