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Teningen: Badeverbot für den Großen Niederwaldsee

Wer im Ortsteil Köndringen baden wollte, muss jetzt draußen bleiben. Die Gemeinde hat ein sofortiges Verbot für den Großen Niederwaldsee ausgesprochen.

Im Ortsteil Köndringen (Teningen, Baden-Württemberg) ist das Baden im Großen Niederwaldsee ab sofort verboten. Die Gemeinde hat diese Entscheidung am 3. August 2026 bekannt gegeben. Das Verbot gilt vorerst bis zum 30. September 2026.

Grund für die Maßnahme sind Ergebnisse aus einer Routineuntersuchung des Wassers. Dabei wurde festgestellt, dass im See Cyanobakterien, also Blaugrünbakterien, dominant vorhanden sind. Zum Schutz der Badegäste hat die Ortspolizeibehörde deshalb das Badeverbot ausgesprochen.

Die Gemeinde hat die Verfügung im Internet veröffentlicht. Wer gegen das Verbot Widerspruch einlegen möchte, kann dies innerhalb eines Monats bei der Gemeinde Teningen in der Riegeler Straße 12 tun.

Ob das Verbot bereits vor dem 30. September aufgehoben wird, hängt von weiteren Entwicklungen ab. Die Gemeinde behält sich einen Widerruf vor.

Quelle: Teningen – zur Originalmeldung

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