Tauberbischofsheim: Neue Regeln für Heizungsförderung der KfW
Im Bundestag wurde am 10. Juli das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz, das viele einfach nur als „Heizungsgesetz“ kannten. Eine wichtige Änderung ist, dass die sogenannte 65-Prozent-Regel wegfällt. Bisher mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.
Parallel dazu hat die KfW die Förderung 458 für Privatpersonen angepasst. Das bedeutet für viele Hausbesitzer in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg) weniger Geld aus dem Topf. Der maximale Förderbetrag sinkt sofort von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Alle sechs Monate wird dieser Betrag dann um weitere 750 Euro gekürzt. Auch der Effizienzbonus fällt komplett weg.
Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus wird ebenfalls reduziert. Er sinkt auf 16 Prozent und wird alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte gesenkt. Zudem entfällt der Emissionsminderungszuschlag. Wer eine Wärmepumpe einbauen will, sollte beachten: Ab 2027 gibt es die Grundförderung von 30 Prozent nur noch für Geräte, die innerhalb der EU gefertigt wurden.
Es gibt jedoch auch Anpassungen beim Einkommensbonus. Wer weniger als 30.000 Euro zu versteuern hat, bekommt 40 Prozent Förderung. Bei einem Einkommen unter 40.000 Euro sind es 30 Prozent und unter 50.000 Euro sind es 10 Prozent. Für Haushalte mit einem minderjährigen Kind gibt es einen Familienzuschlag von 10.000 Euro.
Das Antragsportal der KfW öffnet wieder am 21. Juli. Alle Anträge, die vollständig vor diesem Datum eingegangen sind, werden noch nach den alten Regeln bearbeitet.
Die Stadt Tauberbischofsheim bietet Unterstützung bei der Planung an. Im Rathaus gibt es stationäre Energieberatungen und sogenannte EnergiesparChecks, die kostenlos und unverbindlich sind. Alle Details dazu stehen auf der Website der Stadt unter tauberbischofsheim.de/politik-und-verwaltung/klimaschutz/energieberatung.