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Südharz: Jubiläen in Zeitung nur noch mit Erlaubnis

Copyright und Urheber siehe Südharz

Wer ab August 2026 in der Mitteldeutschen Zeitung als Geburtstagskind oder Ehepaar gefeiert werden will, muss künftig selbst aktiv werden.

Bisher war es in der Gemeinde Südharz (Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt) ganz einfach: Wer einen runden Geburtstag oder ein Ehejubiläum feierte, stand oft automatisch in der Mitteldeutschen Zeitung. Die Gemeinde hat die Daten dafür einfach an die Zeitung weitergegeben, sofern die Bewohner keine Sperre im Melderegister eingetragen hatten.

Das ändert sich ab August 2026. Die Zeitung wird diese Meldungen dann nicht mehr automatisch veröffentlichen. Wer trotzdem in der Zeitung stehen möchte, muss nun selbst zustimmen. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung der Jubilare wird nichts mehr gedruckt.

Damit der Name in der Zeitung erscheint, müssen die Betroffenen ein spezielles Formular ausfüllen. Dieses Dokument muss dann direkt an die Mitteldeutsche Zeitung geschickt werden. Das geht entweder per Post an die Adresse im Formular oder einfach per E-Mail.

Bisher wurden Daten zu Geburtstagen ab dem 70. Lebensjahr übermittelt. Danach folgte jeder fünfte Geburtstag und ab 100 dann jeder einzelne. Bei den Ehepaaren begann die Berichterstattung beim 50. Hochzeitstag und danach bei jedem weiteren Jubiläum. Diese Regelungen bleiben zwar für die Datenübermittlung der Gemeinde bestehen, führen aber ohne die neue Zustimmung der Menschen nicht mehr zur Veröffentlichung in der Zeitung.

Quelle: Südharz – zur Originalmeldung

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