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Stinkende Luft in Brühl, Hürth und Erftstadt

Die Bewohner der drei Städte leiden unter wiederkehrenden Geruchsbelästigungen. Die Bürgermeister fordern nun die zuständigen Behörden zu einem besseren Ende auf.

In Brühl (Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen), Hürth und Erftstadt riecht es immer wieder unangenehm. Viele Menschen aus der Bevölkerung haben sich bereits über den Gestank beschwert. Die Belästigungen treten nach wie vor auf und sind anhaltend.

Zuständig für die Überwachung der Anlagen sind die Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises sowie die Bezirksregierung Köln. Die Bürgermeister Dr. Marc Prokop aus Brühl, Dirk Breuer aus Hürth und Carolin Weitzel aus Erftstadt haben die Behörden deshalb aufgefordert, die Ursachen genau zu klären und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bezirksregierung Köln hat die Betriebe, die in ihren Bereich fallen, bereits überprüft. Das Ergebnis: Es wurden keine Abweichungen vom genehmigten Betrieb gefunden, die den Geruch erklären. Aus Sicht der Bezirksregierung gibt es daher momentan keine rechtliche Grundlage, um weitere Anordnungen zu treffen.

Die drei Städte sind mit dieser Antwort nicht zufrieden. Für sie belegen die vielen Beschwerden der Bürger deutlich, dass das Problem weiterhin besteht. Die Kommunen wollen deshalb nicht lockerlassen. Sie werden die zuständigen Stellen so lange unter Druck setzen, bis die Ursache eindeutig gefunden und der Gestank dauerhaft gestoppt ist.

Die Bezirksregierung betont, dass sie auf die Hilfe der Menschen vor Ort angewiesen ist, da die Umweltbehörden nicht ständig präsent sein können. Deshalb bitten die Städte Brühl, Hürth und Erftstadt die Bürger, jede erhebliche Geruchsbelästigung konsequent zu melden. Die Kommunen sammeln alle Hinweise und leiten sie sofort an die Fachbehörden weiter. Jede Meldung soll helfen, den Druck zu erhöhen und die Ursachen aufzuklären.

Bei der Bewertung der Gerüche orientieren sich die Behörden unter anderem an den Geruchsimmissions-Richtlinien sowie an Anhang 7 der TA Luft.

Quelle: Brühl – zur Originalmeldung

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