Stiftung Soziales Neuruppin ändert Antrags- und Abrechnungsregeln
Die Stiftung Soziales Neuruppin (Brandenburg) unterstützt Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen. Gefördert werden unter anderem die Jugend- und Altenhilfe, Kunst, Kultur, Sport sowie der Denkmalschutz und die Heimatpflege. Wer finanzielle Hilfe möchte, muss einen Antrag stellen. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Gelder besteht jedoch nicht.
Seit dem 1. Dezember 2025 gelten neue Richtlinien für die Förderung. Gleichzeitig hat die Stiftung ihre Formulare aktualisiert. Wer jetzt einen Antrag stellen will, muss zwingend das neue Formular verwenden.
Auch bei der Abrechnung von Projekten gibt es eine Neuerung: Für alle Beschlüsse ab dem 14. April 2026 reicht eine Belegliste aus. Die Stiftung behält sich aber vor, die Originalbelege trotzdem zu prüfen. Für alle Abrechnungen, die bis zum 25. November 2025 beschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Form der Abrechnung laut Bescheid.
Für das Jahr 2026 stehen bereits drei Termine für die Sitzungen des Kuratoriums fest. Die erste Sitzung findet am 14. April 2026 statt, Anträge müssen bis zum 24. März 2026 eingereicht werden. Die zweite Sitzung ist am 25. August 2026 (Frist: 4. August 2026) und die dritte am 8. Dezember 2026 (Frist: 17. November 2026).
Interessierte können die Stiftung zudem durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. Während Spenden spätestens im nächsten Jahr an Projekte fließen, erhöht eine Zustiftung das Grundvermögen. In diesem Fall werden langfristig nur die Zinsen für soziale Zwecke ausgeschüttet.
Fragen beantwortet Juliane Leck aus der Kämmerei unter der Telefonnummer 03391 355-165 oder per E-Mail an juliane.leck@~stadtneuruppin.de. Die Stiftung ist unter der Adresse Karl-Liebknecht-Str. 33/34 in Neuruppin erreichbar.
Quelle: Neuruppin – zur Originalmeldung