Stendal: Bundespolizei schnappt zwei Gestuchte am Bahnhof
Am Samstagnachmittag, dem 22. August 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei gegen 16:57 Uhr einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei am Hauptbahnhof Stendal (Sachsen-Anhalt). Als die Polizisten seine Daten im System überprüften, kam schnell heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der georgische Staatsangehörige war bereits im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 875 Euro verurteilt worden. Da er das Geld nicht bezahlte und auch nicht zur Haft antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 den Haftbefehl.
Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn in das Revier am Bahnhof. Da er die noch offenen 850 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Dort muss er nun seine 17-tägige Haftstrafe absitzen.
Nur wenige Stunden später, am Sonntag um 15:35 Uhr, gab es am selben Bahnhof einen weiteren Vorfall. Eine Streife kontrollierte einen 42-jährigen Deutschen. Auch hier zeigte der Computer sofort einen Haftbefehl an. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Mann im Februar 2026 wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt. Er hätte eine Geldstrafe von 1.400 Euro zahlen müssen, sonst drohten ihm 70 Tage Ersatzhaft. Da er weder zahlte noch zum Strafantritt erschien, suchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg ihn seit Juli 2026.
Die Polizisten nahmen den Mann fest. In diesem Fall hatte er jedoch Glück: Er konnte seine Mutter kontaktieren, die den Betrag sofort bezahlte. Dadurch konnte der Mann die Haft vermeiden und blieb einem 35-tägigen Aufenthalt im Gefängnis entgehen.
Die Bundespolizei hat die zuständigen Behörden über beide Festnahmen informiert. Ob es in den Fällen noch weitere rechtliche Schritte gibt, ist nicht bekannt.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg – zur Originalmeldung